Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)für Dienstleistungen als Generalunternehmen
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Reinhaus-Service - Maksym Kovalenko, Obernstr. 28, 31655 Stadthagen (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen.Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB als auch für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregeltMit Auftragserteilung erkennt der Kunde die ausschließliche Geltung dieser AGB an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Unternehmen hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragspartner und Tätigkeitsbereich
Reihenhaus-Service - Maksym Kovalenko, Obernstr. 28, 31655 Stadthagen erbringt vielfältige Dienstleistungen als Generalunternehmen. Diese Leistungen werden sowohl privaten Haushalten als auch Unternehmen angeboten. Der Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere:Reinigungsdienste: Fensterreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Teppich- und Polstermöbelreinigung.Umzugsdienste: Privat- und Firmenumzüge inkl. Transport von Büroeinrichtungen.Entrümpelung und Entsorgung: Räumung und Entsorgung haushaltsüblicher Abfälle, Möbel, Bauschutt (kein Sondermüll).Transportdienstleistungen: Transporte bis zu 1,5 t.Kleinreparaturen und kosmetische Renovierungen: Malerarbeiten, Verlegen von Laminat und Fliesen (ohne Sanitär- und Elektroinstallationen).Innenabbrucharbeiten: Entfernung nichttragender Wände, Abriss von Garagen oder Gartenhäusern, Rückbau von Fliesen, Bodenbelägen oder Sanitäreinrichtungen (nur mit entsprechender Genehmigung).Hausmeisterdienste: Kleinere Wartungsarbeiten wie Lampentausch, Regalmontage etc.Gartenpflege: Rasenmähen, Pflasterreinigung, Pflanzen und Pflegen von Ziersträuchern.Das Unternehmen kann zur Erbringung seiner Dienstleistungen Subunternehmer einsetzen. Eine solche Beauftragung entbindet das Unternehmen nicht von seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden.Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen (z. B. Anschrift, Rechtsform) dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragsarten
Der Vertrag über die angebotenen Dienstleistungen – sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen – kommt zustande durch:Annahme eines schriftlichen Angebots (per Unterschrift, E-Mail-Bestätigung etc.), oderAbschluss eines unbefristeten Rahmenvertrags für regelmäßige Leistungen, oderEinzelauftragsverträge (Projektverträge) für einmalige Leistungen.Wird das Angebot vom Kunden abgeändert, so gelten diese Änderungen erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Unternehmen als vereinbart.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die nachstehenden Regelungen zur Vertragslaufzeit und Kündigung gelten sowohl für Verträge mit privaten Haushalten als auch mit UnternehmenUnbefristete Rahmenverträge:Bei den Unternehmen: Kündigung zum Ende des Monats mit einer Frist von drei Monaten.Bei privaten Haushalten: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird.Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; maßgeblich ist der Eingang beim Unternehmen.Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch weiter.Einzelaufträge (Projektverträge):Enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung.Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.Außerordentliche Kündigung:Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. nachhaltiger Zahlungsverzug, Insolvenz).Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz abgeschlossen wurde. Die gesetzliche Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular wird dem Kunden separat übermittelt.Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn das Unternehmen die beauftragte Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde:ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Unternehmen mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, undbestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch das Unternehmen sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).Diese Zustimmung und Belehrung erfolgen in Textform vor Beginn der Ausführung. Ohne diese Zustimmung wird das Unternehmen mit der Ausführung der Dienstleistung nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Unternehmen alle notwendigen Informationen und Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistungen erforderlich sind. Hierzu gehören z. B.Zugang zu den Räumlichkeiten, Strom- und Wasserversorgung,ggf. behördliche Genehmigungen (z. B. bei Abbrucharbeiten),klare Angaben zu Müllsortierung, speziellen Entsorgungswünschen,exakte Instruktionen für Abriss- oder Renovierungsarbeiten.Weisungen, die erhöhte Risiken bergen (z. B. Abriss vermeintlich nichttragender Wände), sind vom Kunden sorgfältig zu prüfen. Das Unternehmen haftet nicht, wenn der Kunde eine Wand oder Konstruktion als nicht tragend ausweist, diese sich jedoch als tragend erweist und dadurch Schäden entstehen (vgl. § 8 Haftung).Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Mehraufwand, Verzögerungen oder Schäden, haftet er hierfür selbst. Das Unternehmen kann in solchen Fällen zusätzliche Kosten für den entstandenen Mehraufwand geltend machen.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Preise
Angebote und PreisgestaltungDie Preise werden individuell pro Auftrag kalkuliert, es gibt keine Festpreise.Das Unternehmen erstellt vor Leistungsbeginn eine schriftliche Auftragsbestätigung oder ein Angebot, das der Kunde schriftlich bestätigen muss.Sofern ein Auftrag zusätzlichen Aufwand verursacht – etwa durch Anfahrtskosten, Materialaufwand oder sonstige Nebenkosten – wird dies im Vorfeld mit dem Kunden besprochen und entsprechend im Angebot ausgewiesen sowie in Rechnung gestellt.Erteilt der Kunde jedoch dem Dienstleister einen direkten Auftrag ohne vorheriges individuelles Angebot, so gilt dieser Mehraufwand als Bestandteil der Beauftragung und wird dem Kunden nicht gesondert in Rechnung gestellt.Anzahlung und FälligkeitBei Annahme des Angebots ist eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.Der Restbetrag wird nach Fertigstellung und Rechnungsstellung fällig, zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug.ZahlungsverzugFür Mahnungen kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5 EUR pro Mahnung erhoben werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden istNach zwei erfolglosen Mahnungen ist das Unternehmen berechtigt, die Leistungen einzustellen, den Gesamtbetrag für die restliche Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.Der Kunde kann nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.Ratenzahlungen und EinzugsermächtigungAbweichende Zahlungsmodalitäten (z. B. Raten, Lastschrift) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.Im Falle eines Lastschrifteinzugs wird dem Kunden mindestens 1–3 Tage vor Abbuchung eine entsprechende Vorabinformation (Pre-Notification) mitgeteilt.
§ 7 Vergebliche Anfahrt und verspätete Terminabsage
Zugang zum ObjektDer Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin den Zugang zum Objekt sicherzustellen. Ist dies nicht der Fall (z. B. keine Schlüsselübergabe, niemand vor Ort, unzugängliches Gelände), obwohl ein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde, und kann die Dienstleistung deshalb nicht erbracht werden, gilt der Einsatz als vergeblich.
Kosten bei vergeblichem Einsatz im Rahmen eines HauptauftragsKann ein vereinbarter Haupttermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z. B. verwehrter Zugang, kurzfristige Absage), werden dem Kunden folgende Kosten in Rechnung gestellt:die entstandenen Transport- bzw. Anfahrtskosten sowie50 % des vereinbarten Tageshonorars für den jeweiligen Tag der Ausführung.
Kosten bei verspäteter Absage eines BesichtigungsterminsWird ein Besichtigungstermin zur Erstbegehung oder Angebotskalkulation nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, behält sich das Unternehmen vor, dem Kunden die Transportkosten für die Anfahrt in Rechnung zu stellen. Weitere Vergütungsansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
Beweislast und MitteilungspflichtenDer Kunde hat dem Unternehmen frühestmöglich mitzuteilen, wenn ein geplanter Zugang nicht möglich ist oder ein Termin verschoben werden muss. Die Beweislast für eine rechtzeitige Absage liegt beim Kunden.
§ 8 Vertragsverletzungen und ReklamationenReklamation und FristenUnbeschadet gesetzlicher Gewährleistungsrechte ist der Kunde verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.MangelbeseitigungDas Unternehmen verpflichtet sich, nach Eingang einer ordnungsgemäßen Reklamation, den Sachverhalt zeitnah zu prüfen und, soweit berechtigt, nachzubessern oder eine angemessene Kompensation zu leisten.Gelingt keine einvernehmliche Lösung, steht beiden Parteien der Weg zu rechtlichen Schritten offen.LeistungsverweigerungDer Kunde ist nicht berechtigt, wegen geringfügiger Mängel Zahlungen einzubehalten.
§ 9 Haftung und GewährleistungHaftungsumfangDas Unternehmen haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter und Subunternehmer.Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder bei Schäden an Leben, Körper, Gesundheit. In diesen Fällen ist die Haftung auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.
Gewährleistung nach BGBFür Verbraucher gelten bei werkvertraglichen Leistungen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 634a BGB (zwei Jahre ab Abnahme). Für Unternehmer beträgt die Frist ein Jahr, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.Verursachte SchädenEntsteht ein Schaden am Eigentum des Kunden durch die Arbeit des Unternehmens (z. B. Beschädigung von Möbeln während des Umzugs oder durch unsachgemäße Handhabung), leistet das Unternehmen Gewähr oder kommt für die Reparatur bzw. Kosten auf, sofern es den Schaden zu vertreten hat.Haftungsausschluss bei KundenanweisungenErteilt der Kunde eine Anweisung, die zu einem Schaden führt (z. B. Abriss einer vermeintlich nichttragenden Wand), ist das Unternehmen nicht haftbar, wenn sich die Anweisung im Nachhinein als fehlerhaft herausstellt.In solchen Fällen trägt der Kunde die volle Verantwortung.Höhere GewaltDas Unternehmen haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, unvorhergesehene behördliche Auflagen).
§ 10 DatenschutzDas Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten) des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insb. DSGVO, BDSG).Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung (z. B. an Subunternehmer, Steuerberater) notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.Weitere Informationen zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung des Unternehmens, die dem Kunden jederzeit auf Anfrage oder auf der Website zur Verfügung steht.
§ 11 SubunternehmerDas Unternehmen ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung einzelner oder sämtlicher vertraglicher Pflichten einzusetzen, sofern dies den Interessen des Kunden nicht entgegensteht.Das Unternehmen bleibt jedoch dem Kunden gegenüber voll verantwortlich für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistung.Änderungen im Einsatz von Subunternehmern teilt das Unternehmen dem Kunden in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail) mit.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares RechtIst der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen Wohnsitz in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens Stadthagen – sofern gesetzlich zulässig.Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 13 GeheimhaltungBeide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von mindestens zwei Jahren.
§ 14 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche fehlen, verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 SchlussbestimmungenMündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.Diese AGB treten an die Stelle abweichender Bedingungen des Kunden.
Stand: 05.05.2025